| 18.05.2008 |
Das eingezeichnete Feld ist so nicht mehr landbar: 50 m südlich des Aufsetzpunktes verläuft eine 10 m hohe Leitung quer zur Landerichtung. An der nördlichen Begrenzung des Feldes befindet sich ein 0.5 m tiefer Bachgraben. Das Feld nördlich des eingezeichneten Feldes sollte jedoch landbar sein. |
Adrian Lutz siehe SGL-Mitgliederliste |
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