Flugbetrieb
(Rev. 3/ 15.05.2009)
Bereitstellen der Flugzeuge
Die Flugzeuge müssen vor dem Briefing auf den zugewiesene Bereitschaftspositionen
stehen. Das Befahren der Pisten mit Fahrzeugen ist in der Regel
nicht erlaubt. Bei trockenem Wetter können die Starthelfer
eine Bewilligung erteilen. Es sind strikte deren Anweisungen zu
befolgen.
Wendepunkte / Luftraumdaten
Download der Wendepunktdatei SM_09_schaenis.***
Je nach Browsertyp und Version öffnen
sich die Dateien direkt im Internet-Browser,
was nicht immer gewünscht ist. Für das Speichern auf dem
lokalen PC folgendermassen
vorgehen: Mit der Mouse auf Link: -> Rechte Mouse-Taste ->
"Ziel speichern unter..."
Download der Luftraumdaten:
Die Auswertung wird die Daten von SeeYou verwenden:
Luftraum Schweiz
2009 (cub - 33k ).
Luftraum Südtirol
2009 (cub - 55k).
Luftraum Östereich 2009
(cub - 24k).
Luftraum Deutschland
2009 (cub - 112k).
Diese Datenbanken umfasst alle Lufträume im Wettbewerbsgebiet.
Massgeblich sind alleine die Abgrenzungen gemäss AIP und jene
von allfälliger NOTAMs. Um eine effiziente und praktikable
Auswertung zu gewährleisten werden für die Auswertung
die Luftraumdaten von SeeYou verwendet. Bei Härtefällen
wird zu Gunsten des Piloten entschieden. Zum Beispiel dann, wenn
die Abgrenzungen von SeeYou und einem anderen aktuellen Produkt
(STREPLA, WinPilot, etc.) sich unterscheiden. Der Nutzer von anderen
Produkten als SeeYou kann auf diese Kulanz zählen.
Die Luftträume im OPEN Format sind auf der STREPLA-Website
kostenlos verfügbar.
Frequenzen / Telefon-Nummer
| Flugplatzfrequenz / Meldung Endanflug: |
120.600 MHz |
| Schleppfrequenz: |
120.600 MHz |
Startlinienfreigabe: |
123.375 MHz |
| Luft-Luft Alpenfrequenz: |
123.675 MHz |
| Telefon für Aussenlandemeldungen: |
055 619 60 40 |
Abflug für Selbststarter
Klinkräume / Abflugpunkte
Es sind sieben Klinkräume definiert (siehe Karte):
- Atzmänig
- Eschenbach
- Tuggen
- Altendorf
- Reichenburg
- Chüemettler
- Obersee
Die Abflugpunkte sind auf der Karte eingezeichnet und in der Wendepunktdatei
so benannt.
Zielanflugverfahren
Für Anflüge aus Nord und West, sowie bei Föhn-Wetterlagen
wird, aus Sicherheitsgründen, eine externe Ziellinie verwendet.
Das Verfahren und das Strafmass wurden vom Vorstand des SFVS bewilligt.
Begründung: In Schänis ist
bei Nord-, West- und Südwestlagen, also bei fast allen Wetterlagen,
die Piste 34 in Betrieb. Die Flugplatzorganisation und viele routinierte
Abläufe stützen sich auf dieses Pistenregime. Bei einer
Ziellinie nach Reglement müßte der Endanflug mit Umwegen
oder ungünstigen Einflugpunkten auf die Piste 34 geführt
werden. Einflugpunkte im Süden könnten durch Abwinde sehr
benachteiligt sein und die Linth-Ebene ist mit Hochspannungsleitungen
durchzogen. Es ist darum ein direkter Wettbewerbsfinal aus Norden
und Westen festgelegt worden.
Anflüge aus Nord und West
Der externe Zielpunkt befindet sich 2 km westlich des Flugplatzes
(Steiner-Riet). Vorher muss ein Einflugpunkt (Autobahnkreuz Reichenburg)
angeflogen werden. Die Ziellinie hat eine Mindesthöhe.
Der Einflug erfolgt über markante Geländepunkte. Das Autobahnkreuz
Reichenburg ist deutlich erkennbar. Danach führt der Endanflug
entlang der Autobahn und dem Lindtkanal. Zwischen dem Ausläufer
des Büchels und einem gut sichtbaren Industriekomplex wird
in Richtung Flugplatz eingeschwenkt und damit ist, auch ohne GPS-Navigationshilfe,
die Ziellinie nicht zu verfehlen.
Der Flugplatz wird danach mit ca. 150 m Grund überquert und
nach offiziellem Voltenplan kann auf der Piste 34 oder 16 gelandet
werden. Bei einem zu tiefem Ziellinienüberflug ist eine Linksvolte
auf Piste 34, oder eine Rechtsvolte auf Piste 16, akzeptierbar.
Mit einem gültigen Überflug wird dies nicht notwendig
sein und wäre nur als Ausnahme zugelassen.
Es wird eine Höhentoleranz von 10 m eingeräumt. Ein zu
tiefer Überflug, oder ein Verfehlen der Ziellinie, wird mit
einer Zeitstrafe von 5 min bestraft. Bei einer Höhenverletzung
wird die Strafzeit ab Linienüberflug und beim Verfehlen, mit
Landung auf dem Flugplatz, ab Stillstand des Segelflugzeuges dazugerechnet.
Die Strafregelung ist Bestandteil des Ziel-Anflugverfahrens und
sie steht über den entsprechenden Bestimmungen im SM Reglement.
Anflug aus Süd/Südost
Normale Prozedur nach Reglement mit Ziellinie an der Pistenschwelle
34 und erlaubter Direktlandung. Bei einem Ziellinienüberflug
ist eine Mindesthöhe von 150 m Grund einzuhalten (BAZL-Vorschrift).
Anflug bei Föhn-Wetterlagen
Dieses Anflugverfahren wird nur bei einer typischen Föhn-Wetterlage
angewendet und wenn zu erwarten ist, dass die Piste 16 in Betrieb
ist. Um ein einfaches und direktes Landeverfahren zu gewährleisten
wird derselbe externe Zielpunkt (Steiner-Riet) verwendet. Der Einflugpunkt
Bilten (Autobahneinfahrt) gewährleistet eine einfache Navigation
und nach dem Überflug ein direktes Landemanöver mit einer
Rechtsvolte auf die Piste 16. Die Ziellinie hat auch hier eine Mindest-Ueberflughöhe.
Zu beachten ist die Hochspannungsleitung in der Base. Mit der vorgegebenen
Ziel-Überflughöhe wird das kein Problem sein.
Auswertung
Gemäss SM Reglement 2009 müssen die Logfiles auf Datenträger
abgeliefert werden (Mini SD, USB-Stick, Diskette etc.).
Streckenflugausweise
Die Streckenflugausweise für Aussenlandungen im Ausland können
im Sekretariat bezogen werden.
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